Freitag, 16. Dezember 2011

Wechsel des Stromanbieters- Geld sparen!

Der Wechsel- oft lohnenswert...
Es gibt mittlerweile unzählige Anbieter. Für den Endverbraucher ist es sehr schwer, dabei noch den Überblick zu behalten. Oft schreckt ein Wechsel ab, da die meisten neuen Anbieter unbekannt und daher nicht vertrauenswürdig sind. ABER! Einer neuen Studie zufolge können ~ € 150 .- im Jahr gespart werden!

Wie geht´s?
Um unter unzähligen Stromversorgern den individuell günstigsten Tarif zu finden, sollte man einen Online-Strompreisvergleich mit einem integrierten Tarifrechner, wie zB: e-control.at, zu Rate ziehen. Dort tippt man einfach seinen bisherigen Stromverbrauch sowie die Postleitzahl ein. Dann erhält man eine Liste mit den in der Region verfügbaren Anbietern/Tarifen. Man sucht sich den günstigsten Anbieter heraus und schließt gleich online den Vertrag ab.
Achten Sie auf:

                         + kurze Mindestvertragslaufzeit
                         + kurze Kündigungsfrist 

Der neue Anbieter kümmert um die Kündigung mit dem alten Stromversorger- der Wechselvorgang verläuft reibungslos. Mit dem jetzigen Zählerstand wird die letzte Rechnung ausgestellt.

Für den Anbieterwechsel benötigen Sie

                        + Stromverbrauch (Stromrechnung)
                        + bisherigen Kosten (Stromrechnung)
                        + Nummer des Stromzählers (Stromrechnung oder Zähler)

Mehr dazu: www.e-control.at: Hier erfahren Sie mehr über Strom, Gas und Öko-Energie, finden die günstigsten Angebote mit dem Tarifkalkulator und Energiespar-Tipps.

Donnerstag, 17. November 2011

Kaution- wofür?

Meist wird bei Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution verlangt. Diese dient dem Vermieter dazu, bei etwaigen Schadenersatzforderungen (z.B. wegen Beschädigung der Wohnung bzw. der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände) oder bei Mietzinsrückständen nicht erst ein Gerichtsverfahren abwarten müssen, um zu seinem Geld zu kommen.

Für die Höhe der Kaution gibt es keine gesetzliche Regelung. Üblich sind 3- 6 Bruttomonatsmieten (Miete + Betriebskosten), manchmal werden aber auch höhere Beträge verlangt.
Am besten ist es, die vereinbarte Kaution in Form eines gebundenen Sparbuchs zu übergeben. So ist automatisch die Verzinsung sichergestellt. Und durch das Losungswort kann die Kaution nur in beiderseitigem Einvernehmen in Anspruch genommen werden. Wird die Kaution in bar überreicht, sollte der Mieter unbedingt eine schriftliche Zahlungsbestätigung verlangen.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung muss der Mieter den Kautionsbetrag verzinst zurückbekommen, wobei die Verzinsung zumindest zum jeweiligen Eckzinssatz zu erfolgen hat.

Weist die Wohnung beim Ausziehen Schäden auf, so darf der Vermieter jene Kosten von der Kaution abziehen, die ihm durch Reparatur oder Instandsetzungsarbeiten entstehen.
Achtung: Kein Abzug bei Mängeln, die durch die ganz gewöhnliche Abnützung entstanden sind.
Um sich Auseinandersetzungen zu ersparen, sollte bei Mietbeginn und auch bei der Rückgabe die Beschaffenheit der Wohnung genau festgehalten werden. zB: durch Fotos, ein Übernahmeprotokoll, welches beide Vertragspartner unterzeichnen, eine Liste der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände (bei möblierten Wohnungen).

Sonntag, 23. Oktober 2011

Das Grundbuch

Mit Hilfe des Grundbuches lässt sich für jedes Grundstück in Österreich sekundenschnell fest stellen, wem es gehört, ob es belastet ist oder ob andere Verfügungsbeschränkungen vorhanden sind.
Der sogenannte Grundbuchauszug ist in 3 Abschnitte unterteilt:
  • Im A- Blatt finden Sie allgemeine Infomationen über das Grundstück, wie die Einlagezahl, die Grundstücksnummer, die Größe, Adresse,...
  • Im B- Blatt finden Sie den/ die Eigentümer (bei mehreren Eigentümern samt Angabe des jeweiligen Anteils).
  • Im C- Blatt finden Sie Auskunft über vorhandene Belastungen (zB Hypotheken,..)
Bei jeder Eintragung ist die Tagebuchzahl vermerkt. Unter dieser Zahl gibt es im Grundbuchsgericht (Nr des zuständigen Gerichts ist ganz oben auf dem Auszug) in der Urkundensammlung Kopien aller wesentlichen Dokumente, die zu der jeweiligen Eintragung geführt haben ( zB Kaufvertrg, Schenkungsvertrag,..). Jederman kann dort Einsicht nehmen.

Es gilt das Prioritätsprinzip: "Wer zuerst kommt mahlt zuerst", ältere Eintragungen sind stärker als jüngere.

Bei jeder Liegenschaftstransaktion sollten Sie rechtzeitig einen Experten Ihres Vetrauens beiziehen, dass aus der "Traumwohnung" nicht ein Albtraum wird. Eigentum an einer Immobilie erwirbt man- entgegen dem weit verbreiteten Irrtum- nicht bereits mit dem Kaufvertrag, sondern erst mit der Eintragung in das öffentliche Grundbuch! Es ist daher wichtig zu überprüfen, ob derjenige, der die Wohnung/ das Haus/ das Grundstück anbietet, überhaupt der Eigentümer ist. Auch Mieter tun gut daran nachzuforschen, ob der potenzielle Vermieter überhaupt über das Objekt verfügen darf...

Donnerstag, 20. Oktober 2011

"Wie finde ich einen guten Makler?"

Die beste Gewähr für ein sicheres und erfolgreiches Immobiliengeschäft sowie eine zügige Abwicklung bietet die Zusammenarbeit mit dem richtigen Immobilienmakler. 

→ Es sind sowieso alle Makler gleich (schlecht?)!
→ Die wollen doch nur mein Geld und machen sowieso nichts!
→ Was soll mir ein Makler schon bringen?
→ Das kann ich selber auch!
→ Ich kenne doch meine Immobilie am besten!


Es gibt sehr große Unterschiede! Was den einen oder anderen Makler betrifft, mag das vielleicht sogar stimmen… Die Leistungen eines wirklich guten Maklers jedoch sind in Geld nicht aufzuwiegen!

  NEHMEN SIE SICH ZEITund organisieren Sie ein Treffen mit dem Makler Ihrer Wahl. Überzeugen Sie sich persönlich von seinem professionellen Arbeitsumfeld, der Ernsthaftigkeit und der Intensität, mit der er seinen Beruf ausübt. Fragen Sie ihn, ob er  mit Experten oder Spezialisten (z.B. Rechtsanwälten, Bausachverständigen, Finanzierern,..) zusammenarbeitet. Niemand kann immer und zu jeder Zeit alles wissen. Einzelkämpfer sind im Leben generell und ganz besonders in der Maklerbranche selten erfolgreich.

   LEGEN SIE GROSSEN WERT DARAUFdass der Makler sich für Ihr Anliegen Zeit nimmt und sich mit Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen umfassend auseinandersetzt. Denn schließlich handelt es sich bei einem Immobilienkauf- oder -verkauf um eines der wichtigsten wirtschaftlichen Unternehmungen in Ihrem Leben. Lassen Sie sich nicht einfach mit einigen Adressen und den üblichen Sprüchen abfertigen.

    FRAGEN SIE DEN MAKLERnach Referenzen und bereits abgewickelten Geschäften, sowie seiner Ausbildung und danach, ob er auch an Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt.

    SIE MÖCHTEN IN DER NÄCHSTEN ZEIT ERNSTHAFT EINE IMMOBILIE KAUFEN?
Dann sollte Sie der Immobilienmakler über Chancen und Risiken ehrlich und offen informieren und Ihnen seine Einschätzung betreffend die Realisierbarkeit Ihrer Bedingungen mitteilen. Werden Sie hellhörig, wenn die Umstände eines Immobilienerwerbs als absolut problemlos dargestellt werden.

    SIE MÖCHTEN IN DER NÄCHSTEN ZEIT ODER AUCH SPÄTER EINE IMMOBILIE VERKAUFEN?
Lassen Sie sich genau erklären, wie der Makler vorzugehen plant und dabei alle Umstände des Verkaufs berücksichtigt. Was sind seine Marketing-Maßnahmen und in welcher Zeit und zu welchem Preis kann er Ihre Immobilie realistischerweise verkaufen? Ein guter Makler erstellt einen Marketingplan und erläutert Ihnen seine Verkaufsstrategie. Auch ist er in der Lage, Ihnen ein recht genaues Bild der aktuellen Marktlage zu vermitteln.

    WERDEN SIE HELLHÖRIG UND VORSICHTIGwenn Ihr Makler behauptet, dass der Verkauf Ihrer Immobilie "reine Formsache" sei, da er über ausreichend vorgemerkte Kunden verfüge.

    EIN PROFESSIONELLER UND SERIÖSER MAKLER ist vor allem Berater und Dienstleister- nicht Verkäufer. D.h., dass er sich mit Ihren Wünschen, individuellen Bedürfnissen und möglichen Problemen auseinandersetzt, und Ihnen nicht einfach Versprechungen macht. Er wird Sie beim Gang zum Notar und auch danach nicht alleine lassen, sondern Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Dienstag, 18. Oktober 2011

Was ist ein "Immobilientourist" ?

...und wie schütze ich mich als Privat- Verkäufer einer Immobilie davor? Wie stellt man sicher, dass die “Besichtiger“ Ihr Haus/ Ihre Wohnung kaufen wollen? Und vor allem kaufen können?

Der Verkauf fängt eigentlich schon am Telefon an. Nur ein Profi kann schon beim ersten Kontakt eine Qualifizierung vornehmen. Die Erfahrung zeigt, dass es sich bei einem Großteil der Anrufer nicht um ernsthafte Käufer handelt. Die Anzahl an sogenannten “Immobilien-Touristen“ ist leider erstaunlich hoch.
Denn: Maximal 5% der Anrufer erfüllen die 3 wichtigen Kriterien für einen potentiellen Käufer:

► Der potentielle Käufer muss Druck/ Drang haben sich zu bewegen. Ist dieser nicht vorhanden, wird er keine Kompromisse bei dem Kauf seiner Immobilie machen wollen. Ohne Kompromisse geht aber bekanntermaßen nichts im Leben. Somit wird derjenige auch keine Immobilie finden und wenn er noch so lange sucht.
► Der Interessent sollte auch schon genügend Immobilien besichtigt haben, also über eine gewisse Erfahrung verfügen und wissen was er/ sie möchte/ sucht.
► Der potentielle Käufer muss über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen. Ein Offert „vorbehaltlich Finanzierung“ ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.

Achtung!: Geben Sie nicht jedermann Ihre Adresse preis! Lassen Sie nicht jedermann in Ihr Heim! Nicht hinter jedem Anruf verbirgt sich kriminelle Energie, aber Vorsicht ist der beste Schutz!

Ein Immobilienmakler bietet Ihnen Schutz durch:
+ Qualifizierung der Interessenten, Abblocken von "Immobilientouristen"
+ Bonitätsprüfung
+ Buchführung/ Aufzeichnungen über jeden Anrufer
+ Begleitung von der ersten Besichtigung bis zur Kaufvertragsunterzeichnung

Montag, 3. Oktober 2011

Die Vergebührung von Bestandverträgen von Wohnungen/ Häusern (=Mietverträge)

Die Gebühr ist vom Vermieter zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Sie fällt immer dann an, wenn ein schriftlicher Vertrag errichtet wird.

Berechnung und Höhe der Gebühr
Die Höhe ist abhängig
• von den vereinbarten Leistungen und
• von der vereinbarten Laufzeit.

Die Bemessungsgrundlage:
Was gehört alles dazu?:
Alle wiederkehrenden (zB: Miete, Betriebskosten, Umsatzsteuer, Kosten für Warmwasser/ Heizung; Versicherung des Mietobjektes) und einmaligen Leistungen (zB: Baukostenbeiträge, Investitionsablösen), die der Mieter zu erbringen hat:

Die Gebühr beträgt 1% der Bemessungsgrundlage.

Ermittlung (Wohnungsmietverträge):
Miete auf bestimmte Zeit (befristetes Mietverhältnis):Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen x bestimmte Dauer + einmalige Leistungen
zB: Gesamtmiete inkl BK: € 450.-, Befristung auf 2 Jahre, keine Einmalleistungen: Bemessungsgrundlage: € 450.- x 12 x 2 (Jahre) = € 10 800.-, Gebühr: 1%= € 108.-

Miete auf unbestimmte Dauer (unbefristetes Mietverhältnis):Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen x 3 + einmalige Leistungen.
zB: Gesamtmiete inkl BK: € 450.-, unbefristet, keine Einmalleistungen:
Bemessungsgrundlage: € 450.- x 12 x 3 (Jahre) = € 16 200.-; Gebühr: 1%= € 162.-

Bei Wohnungsmietverträgen sind die wiederkehrenden Leistungen  höchstens mit dem 3- fachen des Jahreswertes (zuzüglich einmalige Leistungen) anzusetzen.

Freitag, 16. September 2011

Welche Information liefert der Energieausweis genau?

Ein Energieausweis besteht aus:
 
1. Seite mit den Stammdaten des Gebäudes
Gibt Auskunft über den Gebäudetyp, Gebäudeart und den Standort. Als Hauptteil wird der spez. Heizwärmebedarf (Effizienzskala) des Gebäudes dargestellt. Durch die Klassifizierung des Gebäudes in A++ (bester Wert) bis G (schlechtester Wert) ist in einfachster Weise die Energieeffizienz des Gebäudes abzulesen. Es sind auch Daten des Energieausweis- Erstellers und die Gültigkeit des Energieausweises (max. 10 Jahre) abzulesen.

2. Seite mit detaillierten Ergebnisdaten
Es werden die Gebäudedaten und Klimadaten angegeben und der berechnete Endenergiebedarf, aufgeschlüsselt in Heizwärmebedarf, Kühlbedarf, Warmwasserwärmebedarf, Heiztechnikenergiebedarf, Beleuchtungsenergiebedarf usw., je nach Gebäudeart, angegeben. Optional kann auch noch der Primärenergiebedarf und der CO2 Ausstoß angegeben werden.

… gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes!
… ist bei Neubauten ab 1.1. 2008 gesetzlich vorgeschrieben!
… ist beim Verkauf und Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen ab 1. Jänner 2009 erforderlich

Donnerstag, 15. September 2011

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie als Käufer mit folgenden Kosten
rechnen:


Maklerprovision:
Sie beträgt bei erfolgreicher Vermittlung bei einem Kaufpreis unter €36.336,43.- maximal 4% des Kaufpreises.
Zwischen €36.336,43.- und €48.448,49.- liegt die Obergrenze bei €1.453,46 .- Liegt der Kaufpreis über €48.448,49.-, beträgt sie maximal 3% des Kaufpreises.
Dazu kommen jeweils noch 20% Umsatzsteuer.

Vertragserrichtungskosten:
Die Kosten für die Vertragserrichtung sind in der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters (Notar oder Rechtsanwalt) geregelt. Weiters fallen Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren an. Diese Kosten liegen in der Regel zwischen 2% und 4% des Kaufpreises.

Grundbucheintragungsgebühr:
Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1% des Kaufpreises.

Grunderwerbssteuer:
in Höhe von 3,5% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Kaufverträgen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern bzw. Enkeln sind nur 2% zu zahlen.

Dienstag, 13. September 2011

Die 10 Merkmale eines guten Immobilienmaklers

  Marktkenntnis Ein guter Makler kennt den Markt und kann Sie über Preise, Mieten und Marktentwicklungen informieren. Er steht Ihnen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Er kennt Angebot und Nachfrage der jeweiligen Immobilie und betreut Käufe/ Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Immobiliengeschäft. 

 Beratung ohne Zeitdruck Ein guter Makler nimmt sich für Ihr Anliegen Zeit und fertigt Sie nicht nur mit einigen Adressen ab. Er arbeitet niemals auf einen Vertragsabschluss unter Zeitdruck hin, sondern gestattet Ihnen eine ausführliche Prüfung des Angebots.
Achtung Alarm!
...Der Makler behauptet, der richtige Käufer/ Verkäufer sei schon in der Kartei  und der erfolgreiche Verkauf daher nur noch Formsache.
...Er lehnt die Einbeziehung externer Hilfe (zB. Sachverständiger, Rechtsanwalt) ab.
...Er vermittelt eine Immobilie ohne Besichtigungstermin.


  Individuelle BeratungEin guter Makler spricht mit Ihnen intensiv über Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse sowie Ihre individuelle wirtschaftliche Situation, ehe er Ihnen   erste Vorschläge macht. Er nimmt alle Ihre Einwände und Vorbehalte ernst und warnt Sie von sich aus vor Risiken. Auf keinen Fall müssen Sie  Vorauszahlungen leisten.

  Realistische BeratungEin guter Makler kennt den marktgerechten Preis für Ihre Immobilie und kann ihn auch begründen. Er warnt Sie davor, Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zu teuer anzubieten. Bieten Sie zu einem unrealistischen Preis an, wird Ihre Immobilie schnell zu einem „Ladenhüter“. Um so später überhaupt noch verkaufen zu können, müssen Sie dann den Preis oft noch deutlich unter den Wert senken, den Sie anfangs ganz bestimmt fordern hätten können.

  Problembewusste Beratung Ein guter Makler ist ein Berater, der niemandem vorschwindelt, ein Kauf- oder Verkaufswunsch sei schnell und einfach zu erfüllen. Er wird genauestens prüfen, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten und wird bei deren Lösung helfen. Oft verbergen sich mitunter komplizierte Sachverhalte.

  Vorgehen mit PlanWenn Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen wollen, lassen sich genau beschreiben, wie der Makler vorgehen möchte und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler kann Ihnen ein genaues Bild der Marktlage  geben und gibt bereitwillig Auskunft über seine Aufgabe, die in Frage kommenden Zeiträume für die komplette Abwicklung und den voraussichtlichen Aufwand.

 Kundenpflege Ein guter Makler steht für Sie auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrages oder Mietvertrages noch zur Verfügung und verschwindet, nachdem die Provision gezahlt wurde, nicht sofort von der Bildfläche. Treten also später noch Probleme auf- Ihr Makler steht Ihnen helfend zur Seite!

 Aus und WeiterbildungKompetente Makler verfügen über eine umfassende Ausbildung und über mehrjährige praktische Erfahrung. Ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist eine regelmäßig Schulung, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Haben Sie keine Scheu davor, Ihren Makler nach seiner Aus- und Weiterbildung zu fragen! Seriöse Makler geben darüber bereitwillig Auskunft. Darüber hinaus fühlten Sie sich den Standesregeln verpflichtet.

 ReferenzenEin guter Makler kann Ihnen Referenzen seiner bisherigen Tätigkeit – also  erfolgreich vermittelte Objekte und zufriedene Kunden- verweisen. Um herauszufinden, wie die bisherigen Kunden des Maklers die Leistungen beurteilen, könnten Sie sich deren Adressen geben lassen und sich bei diesen erkundigen!

 Haftpflicht Jeder Makler ist verpflichtet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn auch gute Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. So sind auch Sie vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens abgesichert

Montag, 12. September 2011

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