Mittwoch, 12. Juni 2013

Energieausweis Begriffsklärung



Was bedeuten die einzelnen Begriffe im Energieausweis:

HWB: Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss.

WWWB: Der Warmwasserwärmebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. einem Liter Wasser je Quadratmeter Brutto Grundfläche.

HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude berücksichtigt. Dazu zählen z.B. die Verluste des Heizkessels, der Energiebedarf von Umwälzpumpen, etc..

HHSB: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch in einem durchschnittlichen österreichischen Haushalt.

EEB: Beim Endenergiebedarf wird zusätzlich zum Nutzenergiebedarf der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss.

PEB: Der Primärenergiebedarf schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude einschließlich aller Vorketten mit ein. Dieser weist einen erneuerbaren und einen nichterneuerbaren Anteil auf.

CO2: Gesamte dem Energieverbrauch zuzurechnende Kohlendioxidemissionen einschließlich jener für Transport und Erzeugung sowie aller Verluste.

fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Energiebedarf und einem Referenzenergiebedarf (Anforderung 2007)

Samstag, 11. Mai 2013

Fairplay bei einem Verkauf mit einem Immobilienmakler



Vor- und Nachteile ihrer Immobilie zum Verkauf
Nennen sie dem Makler alle Vor- und vor allem die Nachteile, also alles, was dieser über ihre Immobilie wissen muss. Geben Sie Auskunft über Schäden, Einschränkungen zur Immobilie und (noch) unbekannte Probleme die den Verkauf der Immobilie verzögern oder ganz verhindern könnten.
Ständiger, unbegründeter Maklerwechsel schadet ihren Verkaufsaussichten
Wechseln sie nicht ständig den Makler , wenn keine ausreichende Gründe vorliegen. Die Aussage eines Konkurrenzmaklers, der behauptet er hätte einen Käufer für ihre Immobilie, muss erst bewiesen werden.

Ordnen Sie nicht alles dem (hohen) Verkaufspreis unter.
Viele Immobilienverkäufer wählen denjenigen Makler aus, der ihren (zu hohen) Verkaufspreis ohne Murren akzeptiert. Es entscheidet jedoch weder der Makler noch Sie selbst was für die Immobilie bezahlt wird, sondern ausschließlich der aktuelle Markt und seine Käufer. Ein seriöser Makler wird Ihnen ganz offen den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie nennen.

Ziehen Sie den Makler bei ihren Verkaufsverhandlungen mit ein.
Führen sie keine privaten Verkaufsverhandlungen mit anderen Interessenten, hinter dem Rücken des beauftragten Immobilienmaklers. Hier sollten sie eine gemeinsame Lösung mit dem Makler suchen.
Diese Vorgangsweise ist besonders dann unfair, wenn der Makler die gesamte Arbeit und Kosten wie Aufbereitung, Exposé, Werbung und Marketingaktivitäten gesetzt hat, und ein Käufer taucht aufgrund der Werbung des Maklers bei Ihnen als Privatkäufer auf. Dieser will dann den Immobilienmakler gezielt ausbooten.

Sagen sie dem Makler Bescheid wenn ein ehemaliger Interessent zum Privatkauf bei Ihnen auftaucht.
Monate nach Ende des Maklervertrag taucht ein ehemalige Interessant auf, um ihre Immobilie von privat - zu privat zu kaufen. Schalten sie auf alle Fälle den ehemaligen Immobilienmakler ein, denn er ist bei der Nennung des Interessenten verdienstlich geworden. Über den Grundbuchauszug kann er den ehemaligen Interessenten als Käufer ausforschen und sich an Ihnen schadlos halten.

Viele Makler verderben den Brei
Schalten sie nicht -zig Immobilienmakler zum Verkauf Ihrer Immobilie ein. Ein leistungsstarker Makler sollte genügen. Bei der Mehrfachauftragsvergabe arbeitet kein Immobilienmakler mehr leistungsgerecht: Die Gefahr, dass ein anderer Immobilienmakler den Verkauf abschließt, hemmt seine Aktivitäten. Er lässt ihre Immobilie links liegen.
Haben sie 2,3,4... oder mehr Makler beauftragt mutiert ihr Objekt zum Ladenhüter, es erscheint in ein und derselben Plattform vielfach (noch dazu oft mit anderen Preis, und Beschreibung) und verliert stark an Image. Weder dem Makler noch Ihnen ist damit geholfen- ganz im Gegenteil!

Bleiben sie fair, verzichten Sie auf nachträgliche Provisionsverhandlungen
Viele Privatverkäufer versuchen nach dem erfolgreichen Verkauf der Immobilie eine neuerliche Verhandlung mit dem Makler über die Höhe der bereits vereinbarten Provision zu führen. Sparen Sie sich das, der Makler hat seine Leistung erbracht dafür steht ihm auch die Provision zu.

Ist der Immobilienmakler seriös, erfolgreich und leistungsstark bleiben Sie bei ihm
Der Verkauf einer privaten Immobilie ist meist etwas sehr Persönliches und das Vertrauensverhältnis zwischen Immobilienmakler und Verkäufer sehr wichtig. Setzten sie also eine gute Zusammenarbeit mit dem Makler Ihres Vertrauen nicht leichtfertig auf´s Spiel.

Sehr lustiges Video mit Bastian Pastewka und Anke Engelke...

Immobilienmakler

Immobilienmakler bei der täglichen Arbeit :-)


Der böse Immobilienmakler


Mittwoch, 29. Februar 2012

Sparpaket 2012: Was ändert sich?

SPEKULATIONSSTEUER bei IMMOBLIEN:
*bei letztem entgeltlichen Erwerb vor 01.04.2002: 3,5% vom VeräußerungsERLÖS, wenn seit dem 01.01.1988 eine Umwidmung stattgefunden hat 15% vom VeräußerungsERLÖS

* bei letztem entgeltlichen Erwerb ab 01.04.2002: 25% vom VeräußerungsGEWINN, Ausschleifregelung: Vom 11. bis zum 35. Jahr nach dem letzten entgeltlichen Erwerb verringert sich der VeräußerungsGEWINN um 2% p.a. (D.h. ab dem 35. Jahr sind 50% des VeräußerungsGEWINNES mit 25% zu besteuern -> 12,5%)

* Hauptwohnsitzbefreiung wird erweitert: trifft auch zu, wenn 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in den letzten 10 Jahren vor Veräußerung

* Befreiung für selbst erstellte Gebäude wird eingeschränkt: Diese dürfen in den letzten 10 Jahren vor Veräußerung nicht zur Erzielung von Einkommen aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden sein.

* Anrechnung von Grunderwerbsteuern und Stiftungseingangssteuern sowie
   Erbschafts- & Schenkungssteuern der letzten 3 Jahre vor Veräußerung auf
   Spekulationssteuer.

* Die Erklärung der Steuer kann durch Selbstberechnung der Parteienvertreter
   erfolgen. Abfuhr bis 15. Des zweitfolgenden Monats. Parteienvetreter haben
   die Spekulationssteuer zu entrichten und HAFTEN für deren Entrichtung. 

* VORSTEUERBERICHTIGUNGSZEITRAUM bei Immobilien: Der Betrachtungszeitraum beträgt 20 statt 10 Jahre.
 
(Quelle: Mag. Walter Stingl)

Freitag, 16. Dezember 2011

Wechsel des Stromanbieters- Geld sparen!

Der Wechsel- oft lohnenswert...
Es gibt mittlerweile unzählige Anbieter. Für den Endverbraucher ist es sehr schwer, dabei noch den Überblick zu behalten. Oft schreckt ein Wechsel ab, da die meisten neuen Anbieter unbekannt und daher nicht vertrauenswürdig sind. ABER! Einer neuen Studie zufolge können ~ € 150 .- im Jahr gespart werden!

Wie geht´s?
Um unter unzähligen Stromversorgern den individuell günstigsten Tarif zu finden, sollte man einen Online-Strompreisvergleich mit einem integrierten Tarifrechner, wie zB: e-control.at, zu Rate ziehen. Dort tippt man einfach seinen bisherigen Stromverbrauch sowie die Postleitzahl ein. Dann erhält man eine Liste mit den in der Region verfügbaren Anbietern/Tarifen. Man sucht sich den günstigsten Anbieter heraus und schließt gleich online den Vertrag ab.
Achten Sie auf:

                         + kurze Mindestvertragslaufzeit
                         + kurze Kündigungsfrist 

Der neue Anbieter kümmert um die Kündigung mit dem alten Stromversorger- der Wechselvorgang verläuft reibungslos. Mit dem jetzigen Zählerstand wird die letzte Rechnung ausgestellt.

Für den Anbieterwechsel benötigen Sie

                        + Stromverbrauch (Stromrechnung)
                        + bisherigen Kosten (Stromrechnung)
                        + Nummer des Stromzählers (Stromrechnung oder Zähler)

Mehr dazu: www.e-control.at: Hier erfahren Sie mehr über Strom, Gas und Öko-Energie, finden die günstigsten Angebote mit dem Tarifkalkulator und Energiespar-Tipps.