Donnerstag, 15. September 2011

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie als Käufer mit folgenden Kosten
rechnen:


Maklerprovision:
Sie beträgt bei erfolgreicher Vermittlung bei einem Kaufpreis unter €36.336,43.- maximal 4% des Kaufpreises.
Zwischen €36.336,43.- und €48.448,49.- liegt die Obergrenze bei €1.453,46 .- Liegt der Kaufpreis über €48.448,49.-, beträgt sie maximal 3% des Kaufpreises.
Dazu kommen jeweils noch 20% Umsatzsteuer.

Vertragserrichtungskosten:
Die Kosten für die Vertragserrichtung sind in der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters (Notar oder Rechtsanwalt) geregelt. Weiters fallen Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren an. Diese Kosten liegen in der Regel zwischen 2% und 4% des Kaufpreises.

Grundbucheintragungsgebühr:
Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1% des Kaufpreises.

Grunderwerbssteuer:
in Höhe von 3,5% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Kaufverträgen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern bzw. Enkeln sind nur 2% zu zahlen.

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