Donnerstag, 17. November 2011

Kaution- wofür?

Meist wird bei Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution verlangt. Diese dient dem Vermieter dazu, bei etwaigen Schadenersatzforderungen (z.B. wegen Beschädigung der Wohnung bzw. der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände) oder bei Mietzinsrückständen nicht erst ein Gerichtsverfahren abwarten müssen, um zu seinem Geld zu kommen.

Für die Höhe der Kaution gibt es keine gesetzliche Regelung. Üblich sind 3- 6 Bruttomonatsmieten (Miete + Betriebskosten), manchmal werden aber auch höhere Beträge verlangt.
Am besten ist es, die vereinbarte Kaution in Form eines gebundenen Sparbuchs zu übergeben. So ist automatisch die Verzinsung sichergestellt. Und durch das Losungswort kann die Kaution nur in beiderseitigem Einvernehmen in Anspruch genommen werden. Wird die Kaution in bar überreicht, sollte der Mieter unbedingt eine schriftliche Zahlungsbestätigung verlangen.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung muss der Mieter den Kautionsbetrag verzinst zurückbekommen, wobei die Verzinsung zumindest zum jeweiligen Eckzinssatz zu erfolgen hat.

Weist die Wohnung beim Ausziehen Schäden auf, so darf der Vermieter jene Kosten von der Kaution abziehen, die ihm durch Reparatur oder Instandsetzungsarbeiten entstehen.
Achtung: Kein Abzug bei Mängeln, die durch die ganz gewöhnliche Abnützung entstanden sind.
Um sich Auseinandersetzungen zu ersparen, sollte bei Mietbeginn und auch bei der Rückgabe die Beschaffenheit der Wohnung genau festgehalten werden. zB: durch Fotos, ein Übernahmeprotokoll, welches beide Vertragspartner unterzeichnen, eine Liste der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände (bei möblierten Wohnungen).