Für die Höhe der Kaution gibt es keine gesetzliche Regelung. Üblich sind 3- 6 Bruttomonatsmieten (Miete + Betriebskosten), manchmal werden aber auch höhere Beträge verlangt.
Am besten ist es, die vereinbarte Kaution in Form eines gebundenen Sparbuchs zu übergeben. So ist automatisch die Verzinsung sichergestellt. Und durch das Losungswort kann die Kaution nur in beiderseitigem Einvernehmen in Anspruch genommen werden. Wird die Kaution in bar überreicht, sollte der Mieter unbedingt eine schriftliche Zahlungsbestätigung verlangen.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung muss der Mieter den Kautionsbetrag verzinst zurückbekommen, wobei die Verzinsung zumindest zum jeweiligen Eckzinssatz zu erfolgen hat.Weist die Wohnung beim Ausziehen Schäden auf, so darf der Vermieter jene Kosten von der Kaution abziehen, die ihm durch Reparatur oder Instandsetzungsarbeiten entstehen.
Achtung: Kein Abzug bei Mängeln, die durch die ganz gewöhnliche Abnützung entstanden sind.