Der sogenannte Grundbuchauszug ist in 3 Abschnitte unterteilt:
- Im A- Blatt finden Sie allgemeine Infomationen über das Grundstück, wie die Einlagezahl, die Grundstücksnummer, die Größe, Adresse,...
- Im B- Blatt finden Sie den/ die Eigentümer (bei mehreren Eigentümern samt Angabe des jeweiligen Anteils).
- Im C- Blatt finden Sie Auskunft über vorhandene Belastungen (zB Hypotheken,..)
Es gilt das Prioritätsprinzip: "Wer zuerst kommt mahlt zuerst", ältere Eintragungen sind stärker als jüngere.
Bei jeder Liegenschaftstransaktion sollten Sie rechtzeitig einen Experten Ihres Vetrauens beiziehen, dass aus der "Traumwohnung" nicht ein Albtraum wird. Eigentum an einer Immobilie erwirbt man- entgegen dem weit verbreiteten Irrtum- nicht bereits mit dem Kaufvertrag, sondern erst mit der Eintragung in das öffentliche Grundbuch! Es ist daher wichtig zu überprüfen, ob derjenige, der die Wohnung/ das Haus/ das Grundstück anbietet, überhaupt der Eigentümer ist. Auch Mieter tun gut daran nachzuforschen, ob der potenzielle Vermieter überhaupt über das Objekt verfügen darf...