Freitag, 16. September 2011

Welche Information liefert der Energieausweis genau?

Ein Energieausweis besteht aus:
 
1. Seite mit den Stammdaten des Gebäudes
Gibt Auskunft über den Gebäudetyp, Gebäudeart und den Standort. Als Hauptteil wird der spez. Heizwärmebedarf (Effizienzskala) des Gebäudes dargestellt. Durch die Klassifizierung des Gebäudes in A++ (bester Wert) bis G (schlechtester Wert) ist in einfachster Weise die Energieeffizienz des Gebäudes abzulesen. Es sind auch Daten des Energieausweis- Erstellers und die Gültigkeit des Energieausweises (max. 10 Jahre) abzulesen.

2. Seite mit detaillierten Ergebnisdaten
Es werden die Gebäudedaten und Klimadaten angegeben und der berechnete Endenergiebedarf, aufgeschlüsselt in Heizwärmebedarf, Kühlbedarf, Warmwasserwärmebedarf, Heiztechnikenergiebedarf, Beleuchtungsenergiebedarf usw., je nach Gebäudeart, angegeben. Optional kann auch noch der Primärenergiebedarf und der CO2 Ausstoß angegeben werden.

… gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes!
… ist bei Neubauten ab 1.1. 2008 gesetzlich vorgeschrieben!
… ist beim Verkauf und Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen ab 1. Jänner 2009 erforderlich

Donnerstag, 15. September 2011

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie als Käufer mit folgenden Kosten
rechnen:


Maklerprovision:
Sie beträgt bei erfolgreicher Vermittlung bei einem Kaufpreis unter €36.336,43.- maximal 4% des Kaufpreises.
Zwischen €36.336,43.- und €48.448,49.- liegt die Obergrenze bei €1.453,46 .- Liegt der Kaufpreis über €48.448,49.-, beträgt sie maximal 3% des Kaufpreises.
Dazu kommen jeweils noch 20% Umsatzsteuer.

Vertragserrichtungskosten:
Die Kosten für die Vertragserrichtung sind in der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters (Notar oder Rechtsanwalt) geregelt. Weiters fallen Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren an. Diese Kosten liegen in der Regel zwischen 2% und 4% des Kaufpreises.

Grundbucheintragungsgebühr:
Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1% des Kaufpreises.

Grunderwerbssteuer:
in Höhe von 3,5% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Kaufverträgen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern bzw. Enkeln sind nur 2% zu zahlen.

Dienstag, 13. September 2011

Die 10 Merkmale eines guten Immobilienmaklers

  Marktkenntnis Ein guter Makler kennt den Markt und kann Sie über Preise, Mieten und Marktentwicklungen informieren. Er steht Ihnen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Er kennt Angebot und Nachfrage der jeweiligen Immobilie und betreut Käufe/ Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Immobiliengeschäft. 

 Beratung ohne Zeitdruck Ein guter Makler nimmt sich für Ihr Anliegen Zeit und fertigt Sie nicht nur mit einigen Adressen ab. Er arbeitet niemals auf einen Vertragsabschluss unter Zeitdruck hin, sondern gestattet Ihnen eine ausführliche Prüfung des Angebots.
Achtung Alarm!
...Der Makler behauptet, der richtige Käufer/ Verkäufer sei schon in der Kartei  und der erfolgreiche Verkauf daher nur noch Formsache.
...Er lehnt die Einbeziehung externer Hilfe (zB. Sachverständiger, Rechtsanwalt) ab.
...Er vermittelt eine Immobilie ohne Besichtigungstermin.


  Individuelle BeratungEin guter Makler spricht mit Ihnen intensiv über Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse sowie Ihre individuelle wirtschaftliche Situation, ehe er Ihnen   erste Vorschläge macht. Er nimmt alle Ihre Einwände und Vorbehalte ernst und warnt Sie von sich aus vor Risiken. Auf keinen Fall müssen Sie  Vorauszahlungen leisten.

  Realistische BeratungEin guter Makler kennt den marktgerechten Preis für Ihre Immobilie und kann ihn auch begründen. Er warnt Sie davor, Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zu teuer anzubieten. Bieten Sie zu einem unrealistischen Preis an, wird Ihre Immobilie schnell zu einem „Ladenhüter“. Um so später überhaupt noch verkaufen zu können, müssen Sie dann den Preis oft noch deutlich unter den Wert senken, den Sie anfangs ganz bestimmt fordern hätten können.

  Problembewusste Beratung Ein guter Makler ist ein Berater, der niemandem vorschwindelt, ein Kauf- oder Verkaufswunsch sei schnell und einfach zu erfüllen. Er wird genauestens prüfen, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten und wird bei deren Lösung helfen. Oft verbergen sich mitunter komplizierte Sachverhalte.

  Vorgehen mit PlanWenn Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen wollen, lassen sich genau beschreiben, wie der Makler vorgehen möchte und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler kann Ihnen ein genaues Bild der Marktlage  geben und gibt bereitwillig Auskunft über seine Aufgabe, die in Frage kommenden Zeiträume für die komplette Abwicklung und den voraussichtlichen Aufwand.

 Kundenpflege Ein guter Makler steht für Sie auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrages oder Mietvertrages noch zur Verfügung und verschwindet, nachdem die Provision gezahlt wurde, nicht sofort von der Bildfläche. Treten also später noch Probleme auf- Ihr Makler steht Ihnen helfend zur Seite!

 Aus und WeiterbildungKompetente Makler verfügen über eine umfassende Ausbildung und über mehrjährige praktische Erfahrung. Ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist eine regelmäßig Schulung, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Haben Sie keine Scheu davor, Ihren Makler nach seiner Aus- und Weiterbildung zu fragen! Seriöse Makler geben darüber bereitwillig Auskunft. Darüber hinaus fühlten Sie sich den Standesregeln verpflichtet.

 ReferenzenEin guter Makler kann Ihnen Referenzen seiner bisherigen Tätigkeit – also  erfolgreich vermittelte Objekte und zufriedene Kunden- verweisen. Um herauszufinden, wie die bisherigen Kunden des Maklers die Leistungen beurteilen, könnten Sie sich deren Adressen geben lassen und sich bei diesen erkundigen!

 Haftpflicht Jeder Makler ist verpflichtet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn auch gute Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. So sind auch Sie vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens abgesichert

Montag, 12. September 2011

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