Freitag, 16. September 2011

Welche Information liefert der Energieausweis genau?

Ein Energieausweis besteht aus:
 
1. Seite mit den Stammdaten des Gebäudes
Gibt Auskunft über den Gebäudetyp, Gebäudeart und den Standort. Als Hauptteil wird der spez. Heizwärmebedarf (Effizienzskala) des Gebäudes dargestellt. Durch die Klassifizierung des Gebäudes in A++ (bester Wert) bis G (schlechtester Wert) ist in einfachster Weise die Energieeffizienz des Gebäudes abzulesen. Es sind auch Daten des Energieausweis- Erstellers und die Gültigkeit des Energieausweises (max. 10 Jahre) abzulesen.

2. Seite mit detaillierten Ergebnisdaten
Es werden die Gebäudedaten und Klimadaten angegeben und der berechnete Endenergiebedarf, aufgeschlüsselt in Heizwärmebedarf, Kühlbedarf, Warmwasserwärmebedarf, Heiztechnikenergiebedarf, Beleuchtungsenergiebedarf usw., je nach Gebäudeart, angegeben. Optional kann auch noch der Primärenergiebedarf und der CO2 Ausstoß angegeben werden.

… gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes!
… ist bei Neubauten ab 1.1. 2008 gesetzlich vorgeschrieben!
… ist beim Verkauf und Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen ab 1. Jänner 2009 erforderlich

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