Sonntag, 23. Oktober 2011

Das Grundbuch

Mit Hilfe des Grundbuches lässt sich für jedes Grundstück in Österreich sekundenschnell fest stellen, wem es gehört, ob es belastet ist oder ob andere Verfügungsbeschränkungen vorhanden sind.
Der sogenannte Grundbuchauszug ist in 3 Abschnitte unterteilt:
  • Im A- Blatt finden Sie allgemeine Infomationen über das Grundstück, wie die Einlagezahl, die Grundstücksnummer, die Größe, Adresse,...
  • Im B- Blatt finden Sie den/ die Eigentümer (bei mehreren Eigentümern samt Angabe des jeweiligen Anteils).
  • Im C- Blatt finden Sie Auskunft über vorhandene Belastungen (zB Hypotheken,..)
Bei jeder Eintragung ist die Tagebuchzahl vermerkt. Unter dieser Zahl gibt es im Grundbuchsgericht (Nr des zuständigen Gerichts ist ganz oben auf dem Auszug) in der Urkundensammlung Kopien aller wesentlichen Dokumente, die zu der jeweiligen Eintragung geführt haben ( zB Kaufvertrg, Schenkungsvertrag,..). Jederman kann dort Einsicht nehmen.

Es gilt das Prioritätsprinzip: "Wer zuerst kommt mahlt zuerst", ältere Eintragungen sind stärker als jüngere.

Bei jeder Liegenschaftstransaktion sollten Sie rechtzeitig einen Experten Ihres Vetrauens beiziehen, dass aus der "Traumwohnung" nicht ein Albtraum wird. Eigentum an einer Immobilie erwirbt man- entgegen dem weit verbreiteten Irrtum- nicht bereits mit dem Kaufvertrag, sondern erst mit der Eintragung in das öffentliche Grundbuch! Es ist daher wichtig zu überprüfen, ob derjenige, der die Wohnung/ das Haus/ das Grundstück anbietet, überhaupt der Eigentümer ist. Auch Mieter tun gut daran nachzuforschen, ob der potenzielle Vermieter überhaupt über das Objekt verfügen darf...

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