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Mittwoch, 29. Februar 2012

Sparpaket 2012: Was ändert sich?

SPEKULATIONSSTEUER bei IMMOBLIEN:
*bei letztem entgeltlichen Erwerb vor 01.04.2002: 3,5% vom VeräußerungsERLÖS, wenn seit dem 01.01.1988 eine Umwidmung stattgefunden hat 15% vom VeräußerungsERLÖS

* bei letztem entgeltlichen Erwerb ab 01.04.2002: 25% vom VeräußerungsGEWINN, Ausschleifregelung: Vom 11. bis zum 35. Jahr nach dem letzten entgeltlichen Erwerb verringert sich der VeräußerungsGEWINN um 2% p.a. (D.h. ab dem 35. Jahr sind 50% des VeräußerungsGEWINNES mit 25% zu besteuern -> 12,5%)

* Hauptwohnsitzbefreiung wird erweitert: trifft auch zu, wenn 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in den letzten 10 Jahren vor Veräußerung

* Befreiung für selbst erstellte Gebäude wird eingeschränkt: Diese dürfen in den letzten 10 Jahren vor Veräußerung nicht zur Erzielung von Einkommen aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden sein.

* Anrechnung von Grunderwerbsteuern und Stiftungseingangssteuern sowie
   Erbschafts- & Schenkungssteuern der letzten 3 Jahre vor Veräußerung auf
   Spekulationssteuer.

* Die Erklärung der Steuer kann durch Selbstberechnung der Parteienvertreter
   erfolgen. Abfuhr bis 15. Des zweitfolgenden Monats. Parteienvetreter haben
   die Spekulationssteuer zu entrichten und HAFTEN für deren Entrichtung. 

* VORSTEUERBERICHTIGUNGSZEITRAUM bei Immobilien: Der Betrachtungszeitraum beträgt 20 statt 10 Jahre.
 
(Quelle: Mag. Walter Stingl)

Donnerstag, 15. September 2011

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie als Käufer mit folgenden Kosten
rechnen:


Maklerprovision:
Sie beträgt bei erfolgreicher Vermittlung bei einem Kaufpreis unter €36.336,43.- maximal 4% des Kaufpreises.
Zwischen €36.336,43.- und €48.448,49.- liegt die Obergrenze bei €1.453,46 .- Liegt der Kaufpreis über €48.448,49.-, beträgt sie maximal 3% des Kaufpreises.
Dazu kommen jeweils noch 20% Umsatzsteuer.

Vertragserrichtungskosten:
Die Kosten für die Vertragserrichtung sind in der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters (Notar oder Rechtsanwalt) geregelt. Weiters fallen Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren an. Diese Kosten liegen in der Regel zwischen 2% und 4% des Kaufpreises.

Grundbucheintragungsgebühr:
Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1% des Kaufpreises.

Grunderwerbssteuer:
in Höhe von 3,5% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Kaufverträgen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern bzw. Enkeln sind nur 2% zu zahlen.