Ein Energieausweis besteht aus:
1. Seite mit den Stammdaten des Gebäudes
Gibt Auskunft über den Gebäudetyp, Gebäudeart und den Standort. Als Hauptteil wird der spez. Heizwärmebedarf (Effizienzskala) des Gebäudes dargestellt. Durch die Klassifizierung des Gebäudes in A++ (bester Wert) bis G (schlechtester Wert) ist in einfachster Weise die Energieeffizienz des Gebäudes abzulesen. Es sind auch Daten des Energieausweis- Erstellers und die Gültigkeit des Energieausweises (max. 10 Jahre) abzulesen.
2. Seite mit detaillierten Ergebnisdaten
Es werden die Gebäudedaten und Klimadaten angegeben und der berechnete Endenergiebedarf, aufgeschlüsselt in Heizwärmebedarf, Kühlbedarf, Warmwasserwärmebedarf, Heiztechnikenergiebedarf, Beleuchtungsenergiebedarf usw., je nach Gebäudeart, angegeben. Optional kann auch noch der Primärenergiebedarf und der CO2 Ausstoß angegeben werden.
… gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes!
… ist bei Neubauten ab 1.1. 2008 gesetzlich vorgeschrieben!
… ist beim Verkauf und Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen ab 1. Jänner 2009 erforderlich
Freitag, 16. September 2011
Donnerstag, 15. September 2011
Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie
Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie als Käufer mit folgenden Kosten
rechnen:
rechnen:
► Maklerprovision:
Sie beträgt bei erfolgreicher Vermittlung bei einem Kaufpreis unter €36.336,43.- maximal 4% des Kaufpreises.
Sie beträgt bei erfolgreicher Vermittlung bei einem Kaufpreis unter €36.336,43.- maximal 4% des Kaufpreises.
Zwischen €36.336,43.- und €48.448,49.- liegt die Obergrenze bei €1.453,46 .- Liegt der Kaufpreis über €48.448,49.-, beträgt sie maximal 3% des Kaufpreises.
Dazu kommen jeweils noch 20% Umsatzsteuer.
►Vertragserrichtungskosten:
Die Kosten für die Vertragserrichtung sind in der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters (Notar oder Rechtsanwalt) geregelt. Weiters fallen Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren an. Diese Kosten liegen in der Regel zwischen 2% und 4% des Kaufpreises.
Die Kosten für die Vertragserrichtung sind in der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters (Notar oder Rechtsanwalt) geregelt. Weiters fallen Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren an. Diese Kosten liegen in der Regel zwischen 2% und 4% des Kaufpreises.
► Grundbucheintragungsgebühr:
Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1% des Kaufpreises.
Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1% des Kaufpreises.
► Grunderwerbssteuer:
in Höhe von 3,5% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Kaufverträgen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern bzw. Enkeln sind nur 2% zu zahlen.
Dienstag, 13. September 2011
Die 10 Merkmale eines guten Immobilienmaklers
Achtung Alarm!
...Der Makler behauptet, der richtige Käufer/ Verkäufer sei schon in der Kartei und der erfolgreiche Verkauf daher nur noch Formsache.
...Er lehnt die Einbeziehung externer Hilfe (zB. Sachverständiger, Rechtsanwalt) ab.
...Er vermittelt eine Immobilie ohne Besichtigungstermin.
Montag, 12. September 2011
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